Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Berlin ist eine Reise wert – ein Besuch beim Deutschen Bundestag lohnt sich!

Fast täglich erreichen mich Anfragen, wie ein Besuch im Reichstag geplant und realisiert werden kann. Im Rahmen der begrenzten Plätze auf der Besuchertribüne will ich Gruppen und Personen aus meinem Wahlkreis gern den Besuch ermöglichen. Dazu habe ich Ihnen verschiedene Informationen zusammengestellt. Sollten Sie noch Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an mein Berliner Büro.

Wir sind Ihnen sehr gerne bei der Organisation eines Besuches beim Deutschen Bundestag behilflich. Es ist möglich, für Einzelpersonen oder Gruppen einen festen Besuchstermin mit einem 45-minütigen Vortrag im Plenarsaal über Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise des Parlaments sowie die Architektur des Gebäudes, zu arrangieren.

Vorträge im Plenarsaal finden in den sitzungsfreien Wochen sowie in Sitzungswochen Montags und Dienstags ganztägig, Mittwochvormittags und Freitagnachmittags sowie an den Wochenenden statt. Plenarsitzungen finden in Sitzungswochen am Mittwochmittag, am Donnerstag ganztägig und am Freitag bis nachmittags statt.
Sofern Sie es wünschen, ist im Anschluss an den Vortrag ein einstündiges Gespräch mit mir oder einem Mitarbeiter möglich. Bitte geben Sie Ihren Gesprächswunsch bei Ihrer Anfrage separat an. Der Besuch einer Plenarsitzung kann ebenfalls nicht verbindlich zugesagt werden. Wir bitten hierfür um Verständnis. Anschließend können Sie ohne Wartezeit auf das Dach zur Besichtigung der Kuppel gelangen.

Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sind folgende Angaben unerlässlich:

  • Name der Gruppe
  • genaue Reisedaten
  • genaue Teilnehmerzahl
  • Rufnummer, Faxnummer und vollständige Anschrift des Gruppenleiters
  • evtl. Termineinschränkungen
  • Mobilfunknummer, unter der der Gruppenleiter während des Aufenthaltes in Berlin erreichbar ist (zusammen mit der Teilnehmerliste)

Da täglich ca. 10.000 Besucher das Reichstagsgebäude und die Reichstagskuppel besichtigen wollen, empfiehlt sich aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten eine frühzeitige Anmeldung!

Weitere Informationen und Online-Anmeldungen unter https://www.bundestag.de/besucher

Führungen werden ausschließlich von Betreuern des Deutschen Bundestages angeboten. Bitte melden Sie sich hierzu direkt online an:
https://www.bundestag.de/besuche/fuehrung

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Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin und im Wahlkreis stehen Ihnen gerne für jegliche Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Petra Trumpp
Büroleiterin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Ansprechpartnerin für Gesamtkoordination, Bürgeranfragen, Termine, Veranstaltungen, Schüler- und Besuchergruppen, Fragen aller Art
Tel. 030/227 71166, Fax 030/227 76166, Email: ronja.kemmer@bundestag.de

Lena Weber
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Ansprechpartnerin für meine Ausschussarbeit, Allgemeine Themen, Bürgeranfragen
Tel. 030/227 71168, Fax 030/227 76166, Email: ronja.kemmer.ma05@bundestag.de

Maik Zarandi
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Ansprechpartner für meine Ausschussarbeit, Allgemeine Themen, Bürgeranfragen
Tel. 030/227 71165, Fax 030/227 76166, Email: ronja.kemmer.ma03@bundestag.de

Jan Tielesch
Persönlicher Referent; Ansprechpartner für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030/227 71169, Fax 030/227 76166, Email: ronja.kemmer.ma02@bundestag.de

Kristin Langguth
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Ansprechpartnerin Wahlkreis
Tel. 030/227 71164, Fax 030/227 76166, Email: ronja.kemmer.ma06@bundestag.de

Kontaktmöglichkeit im Wahlkreisbüro Ulm, Wichernstr. 10, 89073 Ulm:
Tel. 0731/921 6632, Fax 0731/921 6630, Email: ronja.kemmer.wk@bundestag.de

FAQ – Ihre Fragen, meine Antworten

1. Wie kann ich Sie erreichen

Dafür stehen Ihnen ganz viele Möglichkeiten zur Verfügung:
Telefonisch erreichen Sie mein Team und mich in Berlin unter der 030/227 71166 und im Wahlkreis unter der 0731/921 6632.

Per E-Mail können Sie ihre Anfrage an ronja.kemmer@bundestag.de richten. Ich bin auch auf den sozialen Medien Twitter, Facebook und Instagram vertreten.

Natürlich können Sie mir auch einen Brief schicken – an Ronja Kemmer MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Darüber hinaus können Sie auf mich zugehen, wenn Sie mich bei Terminen im Wahlkreis sehen – ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen!

2. Mit welchen Anliegen kann ich mich an Sie wenden?

Egal ob es um neue Gesetze, Förderprogramme, aktuelle politische Ereignisse, persönliche Angelegenheiten etc. geht, ich versuche Ihnen bestmöglich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Als Bundestagsabgeordnete kann ich Ihnen natürlich am besten bei Themen Auskunft geben, die im Bereich der Bundespolitik liegen und Ulm oder den Alb-Donau-Kreis betreffen. Bei allen weiteren Themen versuche ich Ihnen einen passenden Ansprechpartner zu vermitteln.

3. Wo wohnen Sie?

Ich lebe mit meiner Familie im Alb-Donau-Kreis und bin in Sitzungswochen in Berlin.

4. Kann ich bei Ihnen ein Praktikum machen?

Jungen Menschen, vor allem Schülern und Studenten, die sich für meine Arbeit interessieren, biete ich die Möglichkeit meine Arbeit in Berlin vor Ort im Bundestag mitzuerleben. Derzeit sind die Möglichkeiten aufgrund der Covid-19-Pandemie etwas eingeschränkt.

5. Erledigen Sie alles alleine?

Bei meiner Arbeit als Abgeordnete werde ich von meinem Team in Berlin und Ulm unterstützt – etwa bei der Organisation von Terminen oder der Recherche.

6. Sind Sie bei jedem Besuch einer Besuchergruppe vor Ort?

Ich versuche möglichst alle Besuchergruppen selbst zu begrüßen und ein Gespräch zu führen. Leider tagen auch zeitgleich Arbeitsgruppen und Ausschüsse oder das Plenum. Deswegen kann ich nicht immer meine Besuchergruppen persönlich betreuen, auch wenn ich das am liebsten tun würde.

7. Wie kamen Sie zur Politik?

Mein Interesse an Politik wurde in der Schule geweckt. Doch ich wollte nicht mehr nur über Politik diskutieren, sondern auch etwas verändern. Ich habe mir verschiedene Jugendorganisationen angeschaut. Mit der Jungen Union und der CDU fand die die meisten gemeinsamen Punkte. 

8. Welchen Ausgleich haben Sie zur Politik?

Mein Kind und mein Mann sind mein Ausgleich – sie geben mir Halt. Ansonsten koche ich gerne, als Schwäbin natürlich am liebsten Kässpätzle, und ich gehe joggen. 

 

Wahlkreis

9. Was heißt direkt gewählte Abgeordnete?

Bei der letzten Bundestagswahl konnte ich die Mehrheit der Erststimmen im Bundestagswahlkreis 291 Ulm für mich und damit das Direktmandat gewinnen. So bin ich in besonderer Weise Ansprechpartnerin für die Interessen meines Wahlkreises. 

10. Was machen Sie für den Wahlkreis Ulm/Alb-Donau?

Als direkt gewählte Abgeordnete für Ulm und den Alb-Donau hat für mich die Arbeit im Wahlkreis oberste Priorität. Hier habe ich immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Unternehmen. Dazu besuche ich eine Vielzahl an Jahreshauptversammlungen von Vereinen, gesellschaftliche Gruppen, Unternehmen, Kommunen und andere Institutionen im Wahlkreis. Auch biete ich Sprechstunden in meinem Wahlkreisbüro an. In Berlin wiederum vertrete ich die Interessen des Wahlkreises aktiv. 

 

Bundestag

11. Was machen Sie im Bundestag?

In der aktuellen 19. Legislaturperiode bin ich ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, im Ausschuss Digitale Agenda sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Bei meiner Ausschussarbeit liegen meine Themenschwerpunkte insbesondere bei Künstlicher Intelligenz, der Digitalen Bildung und der Begabtenförderung. Außerdem bin ich KI-Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion.

Zudem bin ich in folgenden parlamentarischen Gruppen: stellv. Vorsitzende der Jungen Gruppe, stellv. Vorsitzende der Deutsch-Italienischen Parlamentariergruppe, Deutsche Parlamentarischen Gesellschaft (DPG), Parlamentskreis Elektromobilität, Deutsch-Ukrainischen Parlamentariergruppe, Parlamentariergruppe Anden-Staaten, Arbeitsgruppe Kommunalpolitik, Gruppe der Frauen, Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten, überkonfessioneller Stephanuskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. 

12. Was macht der Landtags, was macht der Deutsche Bundestag?

In der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes liegen unter anderem Auswärtige Angelegenheiten, Staatsangehörigkeit, Einwanderung, Waren- und Luftverkehr, Eisenbahn, Post und Telekommunikation, Urheberrecht, Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, Waffenrecht, Versorgung der Kriegsbeschädigten und die Kernenergie.

Viele Themen werden in Abstimmung von Bund oder Länder bearbeitet. Dazu gehören etwa das Strafrecht, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Aufenthaltsrecht. öffentliche Fürsorge, das Recht der Wirtschaft, Arbeitsrecht, Ausbildungsbeihilfen, Förderung von Landwirtschaft und Fischerei, Pflanzen- und Tierschutz, Schifffahrt, Straßenverkehr, Abfallbeseitigung und Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung. Bei allen anderen Themen haben Grundsätzlich die Länder das Recht der Gesetzgebung – dazu gehören insbesondere der Kultusbereich und die innere Sicherheit. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in Art. 73 und 74 GG oder unter https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39356/kompetenzverteilung 

13. Warum ist das Plenum so oft leer?

Bei manchen Tagesordnungspunkten ist es notwendig, dass vollzählige Präsenz vorhanden ist. Dann müssen, genauso wie bei den namentlichen Abstimmungen, alle Bundestagsabgeordneten im Plenum anwesend sein. Manchmal sieht man aber auch in den Medien Bilder, dass das Plenum nur spärlich besetzt ist – das ist dann kein Zeichen von Desinteresse, sondern zu diesen Zeiten beraten dann die jeweiligen Fachpolitiker die Gesetzentwürfe. Wir sind ein arbeitsteiliges Parlament, weshalb es in den Fraktionen Experten für verschiedene Fachbereiche gibt. Parallel zum Plenarbetrieb finden Treffen mit Besuchergruppen, Fachkongresse, Sondersitzungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Treffen von thematischen Gruppen und eine Vielzahl von anderen Terminen statt. 

14. Wie kann ich Vorschläge, Anregungen und Beschwerden an den Bundestag heranragen?

Neben der Möglichkeit mich oder andere Abgeordnete direkt zu kontaktieren, können Sie Bitten und Beschwerden in Form einer Petition beim Bundestag einreichen. Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Es garantiert jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. Voraussetzung ist nur, dass die Petition schriftlich oder online mithilfe des Onlineformulars und mit Angabe der Adresse eingereicht wird. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://epetitionen.bundestag.de/ 

15. Können Sie auch mal gegen die eigene Partei abstimmen?

Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages bin ich an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur dem eigenen Gewissen unterworfen. Als Mitglied der CDU überschneidet sich der Großteil meiner Ansichten natürlich mit denen meiner Fraktion. Doch  habe ich auch schon gegen meine Fraktion gestimmt, z.B. beim Griechenland-Hilfspaket. 

16. Kann ich den Bundestag besichtigen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Gerne können Sie sich an mein Berliner Büro wenden. Der Bundestag bietet außerdem unterschiedliche Führungen an. Oder Sie wollen auf die Kuppel? Auch hier können Sie sich direkt beim Bundestag anmelden: https://www.bundestag.de/besucher 

 

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