Der Bundestag hat sich in einer Sondersitzung mit dem Ergebnis der Verhandlungen über Finanzhilfen zugunsten Griechenlands befasst. Ich habe bei der Abstimmung -wie bereits bei der Sondersitzung Mitte Juli über die Aufnahme von Verhandlungen – mit „Nein“ gestimmt.
Auch nach den aktuellen Beratungen sehe ich die formalen Voraussetzungen über die Gewährung von Finanzhilfen als nicht erfüllt an:
– Die Instabilität der Euro-Zone ist eine zentrale Voraussetzung für weitere Hilfen, somit muss das betroffene Land systemrelevant sein. Der griechische Anteil an der Wirtschaftsleistung aller Euro- Länder liegt aber unter 2 Prozent
– Eine relevante Ansteckungsgefahr für andere Länder der Euro- Zone sehe ich momentan nicht, da bei den Ländern, die aktuell oder in der Vergangenheit auf Kredite angewiesen waren, nachhaltige Strukturreformen und schmerzhafte Sparentscheidungen erfolgreich umgesetzt wurden
– Die Voraussetzungen der Schuldentragfähigkeit sind auch nach den abgeschlossenen Verhandlungen in Frage zu stellen. Die Kommission kommt hier zu anderen Ergebnissen als der IWF, zumindest aber soll um einen direkten Schuldenschnitt zu vermeiden, die Zinsquote und die Zinslaufzeit erheblich gestreckt werden. Auch die konkrete Ermittlung des notwendigen Finanzierungsbedarfs ist fraglich, der Bedarf wird immer wieder nach oben korrigiert.
Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass der Internationale Währungsfonds IWF weiterhin als gleichberechtigter Partner eingebunden ist – was zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht gegeben ist. Hilfen aus dem ESM dürfen auf keinen Fall – auch nicht indirekt – von der Währungs- in eine Haftungsunion führen, die letzten Endes dann in einer Transferunion enden. Dies setzt meiner Meinung nach die falschen Anreize und muss verhindert werden. Schließlich ist auch das Vertrauen in die Umsetzungsbereitschaft der griechischen Regierung in den vergangenen Wochen nicht weiter gewachsen. Regierungsvertreter äußern offen ihre Zweifel über die Notwendigkeit der Beschlüsse. Gerade aber die schnelle und aktive Unterstützung der verhandelten Reformen ist notwendig, damit sich Erfolge überhaupt einstellen können. Diese Entscheidung ist mir – wie bereits im Juli – nicht leicht gefallen. Sie richtet sich insbesondere nicht gegen Bundeskanzlerin Dr. Merkel, Bundesfinanzminister Dr. Schäuble oder die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ist rein inhaltlich begründet.