Bundesregierung verstärkt Schutz insbesondere von jungen und älteren Verkehrsteilnehmern in der StVO – Initiative von Ronja Schmitt MdB erfolgreich

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass vor Schulen, Kitas, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern zukünftig vereinfacht Tempo 30 eingeführt werden kann. Die Bundestagsabgeordnete Ronja Schmitt hatte bereits im Mai vergangenen Jahres eine diesbezügliche Initiative angeregt.

Sie bewertet die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) dementsprechend positiv: „Bei zahlreichen Besuchen in von Kindern, Jugendlichen und Älteren frequentierten Einrichtungen bin ich von den Verantwortlichen immer wieder auf das Problem angesprochen worden, dass die Verkehrsteilnehmer zu wenig Rücksicht nehmen und es oftmals überhöhte Geschwindigkeiten im Umfeld dieser Einrichtungen gibt. Auch viele Eltern wünschen sich verständlicherweise einen besseren Schutz der kleinsten Verkehrsteilnehmer. Deswegen hatte ich mich im vergangenen Jahr mit dem Anliegen an die Bundesregierung gewandt, den Ländern und Kommunen zukünftig die Möglichkeit zu erleichtern, einfacher auf solche Konfliktsituationen eingehen zu können und Tempobeschränkungen in diesen sensiblen Bereichen zu erlassen. Es ist immer besser präventiv zu reagieren, als im Nachgang Unfallopfer zu bedauern und dann nach Lösungen zu suchen.“

Die bisherige Regelung sah vor, dass erst Unfallschwerpunkte nachgewiesen werden mussten, bevor man mit geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen reagieren konnte. Künftig sollen Länder und Kommunen auch ohne einen solchen Nachweis in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“ Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen einführen können.

Weitere Änderungen der StVO in diesem Zusammenhang betreffen auch Radfahrer und E-Bike-Fahrer: zukünftig sollen Erwachsene auch radfahrende Kinder auf Gehwegen begleiten dürfen – selbstverständlich unter Rücksichtnahme auf Fußgänger. Damit wird mehr Familienfreundlichkeit und gleichzeitig mehr Verkehrssicherheit ermöglicht. Länder können für E-Bikes, die mit Motorleistung nicht schneller als 25 km/h fahren, zukünftig innerörtliche Radwege freigeben; außerorts soll dies generell gelten.


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