Familien profitieren am Meisten – CDU setzt Steuersenkungen durch

Die Bundesregierung hat beschlossen ab 2019 sowohl den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag als auch das Kindergeld zu erhöhen. Insgesamt sind mit diesem Paket Entlastungen von 10 Milliarden Euro pro Jahr verknüpft. „Das sind gute Entwicklungen für die Menschen in Ulm und im Alb-Donau-Kreis, denn wirtschaftsstarke Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit profitieren besonders“, freut sich die Bundestagsabgeordnete Ronja Kemmer.

Das Kindergeld steigt in der ersten Stufe ab dem 1. Juli 2019 um einmalig 120 Euro im Jahr. Zum 1. Januar 2021 wird in einer zweiten Stufe eine Steigerung von 180 Euro umgesetzt. Die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags führt zusätzlich dazu, dass bei einer vierköpfigen Familie ab 2019 knapp 34.000 Euro des Einkommens steuerfrei sind. Insgesamt werden dadurch Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen prozentual stärker entlastet. „Die Erhöhung der Freibeträge ist eine klare Steuersenkung und bedeutet daher mehr Netto vom Brutto“, so Ronja Kemmer abschließend.


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