Kommunen stecken beim Ganztagsausbau in der Klemme – Ronja Kemmer fordert Fristverlängerung

Die Fristen des Beschleunigungsprogramms zum Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erweisen sich als nicht erfüllbar. Die Bundestagsabgeordnete von Ulm und dem Alb-Donau-Kreis, Ronja Kemmer (CDU), fordert daher eine deutliche Verlängerung:

„Selbst Kommunen, die bei der Beantragung der Beschleunigungsmittel auf fertige Planungen zurückgreifen und schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen konnten, stehen bei der baulichen Umsetzung mehr und mehr vor gravierenden Problemen: Neben den ohnehin geringen Kapazitäten des Bauhandwerks verschärft die Materialknappheit die Situation zusätzlich – Baumaßnahmen liegen deutlich im Zeitplan zurück.

Nachdem die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anfang Oktober erste Hilferufe betroffener Kommunen erreicht hatten, haben wir direkt die federführenden Bundesministerien der Finanzen und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Schreiben eindringlich um Fristverlängerung gebeten. Außer einer Eingangsbestätigung ist bislang keine Reaktion festzustellen.

Der Ganztagsbetreuungsanspruch für Grundschulkinder ist ein Meilenstein für bessere Bildungschancen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unsere Schulträger brauchen Sicherheit für den Ganztagsausbau, doch nun drohen erhebliche Belastungen der Kommunalfinanzen. Wir brauchen jetzt ein beherztes Eingreifen der SPD-geführten Bundesministerien.

Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich.“

Hintergrund:
Nachdem der Bund im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt hatte, haben sich viele Kommunen auf den Weg gemacht, mit den Fördermitteln Betreuungskapazitäten auszubauen. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.

Viele Kommunen werden es aufgrund baulicher Probleme absehbar nicht schaffen, die bereitgestellten Fördermittel rechtzeitig zum 31. Dezember 2021 abzurufen. Sollte es bei der bislang festgelegten Frist zum Mittelabruf bis 31.12.2021 bleiben, werden viele Kommunen die eingeplanten und benötigten Fördermittel zurückgeben und Maßnahmen nicht umsetzen können, oder sie müssen die durch die erforderliche Rückgabe der Fördermittel entstehende Deckungslücke aus eigenen Mitteln ausgleichen, was auch Ausbaumöglichkeiten in der Zukunft reduzieren wird.


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