Ronja Schmitt wird Mitglied des Europaausschusses – Stellvertretende Mitgliedschaft im Petitionsausschuss

Ronja Schmitt ist in den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Europaausschuss) berufen worden. Für welche Bereiche sie dort zuständig sein wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Außerdem wird sie für die Dauer dieser Wahlperiode stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss.

Ronja Schmitt erklärt dazu: „Der Europaausschuss ist neben dem Plenum der zentrale Ort des Deutschen Bundestages für europapolitische Entscheidungen. Zum einen werden dort alle grundsätzlichen Fragen der europäischen Integration wie Reformvorhaben, Erweiterung oder die Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten behandelt. Zum anderen befasst sich der Ausschuss mit europäischen Vorhaben, die mehrere Politikfelder betreffen. Durch diese Querschnittsfunktion bekomme ich Einblicke in viele Themen, die sowohl für meine Wahlkreisarbeit als auch für ganz Baden-Württemberg von großer Bedeutung sind. Als junger Mensch profitiere ich wie keine Generation vor mir von den Errungenschaften eines vereinten Europas: unsere gemeinsame Währung, Reisefreiheit, die Möglichkeit in anderen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten bieten enorme Möglichkeiten für jeden einzelnen und sichern gleichzeitig Frieden, Wohlstand und Sicherheit. Dieser glückliche Zustand ist keine Selbstverständlichkeit in Anbetracht der täglichen Meldungen aus anderen Teilen der Welt. Deswegen freue ich mich nun im Bundestag politisch daran mitwirken zu können, Europa zu gestalten.“

Die stellvertretende Mitgliedschaft im Petitionsausschuss betreffe ein wesentliches Element ihres politischen Handelns: „Ich engagiere mich politisch, weil mir einfach Spaß macht mit Menschen umzugehen und Herausforderungen anzugehen. Die Mitwirkung im Petitionsausschuss ermöglicht mir konkrete Anliegen und Probleme der Bürgerinnen und Bürger zu lösen. Das empfinde ich nicht nur als spannend, sondern auch als sehr bereichernd“, so Schmitt.

Zur Info:

DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (EU-Ausschuss) ist einer der vier Ausschüsse, die im Grundgesetz ausdrücklich genannt sind (Art. 45 GG) und in jeder Legislaturperiode eingerichtet werden müssen. Neben 34 Parlamentariern aus dem Deutschen Bundestag gehören ihm auch 15 deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments als sogenannte mitwirkungsberechtigte Mitglieder an.


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