Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung – Ronja Schmitt MdB begrüßt Strafrechtsverschärfung

Die Bundestagsabgeordnete Ronja Schmitt begrüßt die heute im Bundestag beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts: „Mit dem von der Koalition eingebrachten Änderungen setzen wir das Prinzip „Nein heißt Nein“ im deutschen Strafrecht um. Fortan ist die „rote Linie“ immer dann überschritten, wenn jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in der Union, die schon früh diese Regelung gefordert hatten. In der „Mainzer Erklärung“ der Union war dieser Grundsatz im Februar ebenfalls bereits aufgeführt.

Ich finde es auch richtig, dass die sexuelle Belästigung unter Strafe steht; „Grapschen“ wird jetzt endlich als das bestraft, was es ist: ein massiver Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung.

Für die Union war es besonders wichtig, dass sie sich mit der Forderung eines Straftatbestandes für Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden, durchsetzen konnten. Opfer sind bei sexuellen Übergriffen aus einer Gruppe besonders schutzlos. Die Täter solcher Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen z.B. in der Kölner Silvesternacht, in Stuttgart oder in Berlin vorkamen, können jetzt einfacher für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.“


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