3 Wege 1 Ziel“ – Bund fördert Projekt des Jobcenter Ulm

Arbeitslosigkeit und psychische Beeinträchtigungen können sich gegenseitig verstärken und eine Vermittlung von Arbeit erschweren. Hier setzt das Modellprojekt des Jobcenter Ulm „3 Wege 1 Ziel“ an. Es wird nun im Projektzeitraum vom 01.11.2021 bis 31.20.2026 durch das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ mit 3.375.383,97 € gefördert. Das gibt die Bundestagsabgeordnete von Ulm und dem Alb-Donau-Kreis, Ronja Kemmer, bekannt.

Das Ulmer Projekt setzt auf Prävention, um zu verhindern, dass psychische Beeinträchtigungen, sich verfestigen und eine dauerhafte Abhängigkeit von staatlichen Leistungen für die Betroffenen entsteht. Die Betroffenen sollen unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu passgenauen Interventionsangeboten erhalten. Dabei setzt das Jobcenter auf drei Bausteine:
1) Zugang zu psychotherapeutischen Sprechstunden vor Ort im Jobcenter
2) Begleitung von Peer-Lotsen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Hilfen und zur Verbesserung von Selbsthilferessourcen, Selbstwirksamkeit und Alltagsbewältigung
3) Unterstützung des beruflichen Wiedereinstiegs und am neuen Arbeitsplatz durch Job-Coaches zur Förderung der Nachhaltigkeit
„Die beste Sozialpolitik ist die, die Menschen in Arbeit bringt. Psychische Beeinträchtigungen können die Teilhabe am Arbeitsmarkt erschweren. Es ist gut, dass das Jobcenter Ulm hier passgenaue Hilfe anbieten kann. Von den Erkenntnissen des Modellprojekts kann ganz Deutschland profitieren“, so Ronja Kemmer.

Hintergrund:
Mit dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ setzt der Bund den Auftrag aus § 11 SGB IX um, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen. Ziel des Programms ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen noch besser zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Langfristig soll der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.


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