Ronja Schmitt stimmt bei der Abstimmung zur Sterbehilfe für Antrag von Michael Brand, etc. – geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung wird unter Strafe gestellt.
Bei der Abstimmung zur Sterbehilfe habe ich für den Antrag gestimmt, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen möchte (Antrag des Abgeordneten Michael Brand und andere). Dieser Antrag hat auch die Unterstützung der Mehrheit des Bundestages gefunden.
Wir wollen damit eine derzeit offene Tür schließen und das Strafrecht diesbezüglich verschärfen und nicht liberalisieren. Daher soll die geschäftsmäßige Förderung durch die Schaffung eines neuen Straftatbestandes im Strafgesetzbuch als das Leben gefährdende Handlung ausdrücklich verboten werden – was derzeit noch nicht der Fall ist.
Die Würde des Menschen ist unantastbar, vom Beginn bis zum Ende des Lebens. Entsprechend diesem in unserer Verfassung verankerten Grundsatz sind wir verpflichtet, jegliche Aufweichung des Schutzes der Menschenwürde zu verhindern.
Gerade in der letzten Phase des menschlichen Lebens, die oft durch Krankheit, Leid und Schwäche gekennzeichnet ist, sind Menschen besonders schutzbedürftig. Für sie muss daher besonderer Schutz gelten. Für den Gesetzgeber ist es dabei nicht Aufgabe, Antworten auf die letzten Fragen der menschlichen Existenz zu geben. Wir tragen aber Verantwortung dafür, bestmögliche Voraussetzungen für menschenwürdiges Leben und Sterben zu schaffen.
Wir sprechen uns deshalb gegen Sterbehilfevereine und andere organisierte Formen der Förderung der Selbsttötung oder der Beihilfe zum Suizid aus. Wir wollen menschliches Begleiten der Sterbenden statt aktives Beenden des Lebens.
Heute gibt es sowohl Vereine als auch Einzelpersonen, die die Beihilfe zur Selbsttötung als Behandlungsoption am Lebensende als geschäftsmäßige Dienstleistung bewerben und auch durchführen – und zwar nicht nur bei sterbenskranken Menschen in deren letzten Lebensphase, sondern darüber hinaus generell für Menschen, die aus individuellen Gründen in einer bestimmten Lebenssituation nicht mehr leben wollen. Die Fälle von geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid nehmen in Deutschland und auch in Nachbarländern wie der Schweiz zu – die Zahl geht in die Tausende.
In den vergangenen Jahren ist durch die Regelungslücke auch in Deutschland die Zahl in hunderte Fälle gestiegen, in der Schweiz stieg die Zahl allein im Jahr 2014 um 25 Prozent. Es ist zudem zu beobachten, dass auch in der Ärzteschaft die Beihilfe zum Suizid von einzelnen durchaus als Option angesehen wird, die Patienten unter bestimmten Voraussetzungen „angeboten“ werden könne.
Bliebe es also bei der bisherigen Regelungslücke, würde sich diese Entwicklung fortsetzen, und assistierter Suizid würde über Zeit zu einer gesellschaftlichen Normalität. Damit stiege der zwischenmenschliche und soziale Druck auf Menschen gerade in einer schwachen Lage, von einer solchen Option auch Gebrauch zu machen.
Dieser Druck träfe die Schwächsten am stärksten – gerade solche, die wegen Alters, Gebrechlichkeit oder schwerer Krankheit ohnehin schon das Gefühl haben, ihren Mitmenschen oder auch der Gesellschaft zur Last zu fallen.
Meine Kollegen und ich wollen mit unserem Vorschlag der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid nun Einhalt gebieten – und damit auch der damit verbundenen fatalen Verschiebung von ethischen Maßstäben durch eine moderate gesetzliche Regelung.
Der Gesetzentwurf will eine erkannte Gefahr eindämmen, die Selbstbestimmung auch in subjektiv auswegloser Lage schützen und die menschliche und medizinische Begleitung beim Sterben stärken. Ich sehe diesen Gesetzentwurf als eine Seite derselben Medaille, die auf der anderen Seite die Palliativ- und Hospizversorgung sowie die gute Pflege stärkt.
Es ist eine Antwort hin zum Leben, nicht zum Tod.
Dabei ist mir bewusst, dass nicht alle Einzelfragen zwischen Leben und Tod durch rechtliche Regelung beantwortet werden.
Das Anliegen unseres Antrages erfährt breite Unterstützung, unter anderem vom Zentralrat der Katholiken, der ausdrücklich empfahl, den Gesetzentwurf von Michael Brand, Kerstin Griese u.a. zur „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ zu unterstützen:
Nach unserer Überzeugung und nach Abwägung aller Aspekte ist dies die bestmögliche Lösung. Wir halten es für den richtigen Weg, gezielt Entwicklungen zu unterbinden, durch die die Beihilfe zum Suizid zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung werden könnte. Das wird durch das in dem Gesetzentwurf von Brand, Griese u.a. vorgesehene strafrechtlich bewehrte Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe erreicht. Wir sehen darin eine tragfähige Lösung, die im Einklang mit dem Lebensschutzgebot des Grundgesetzes und mit der Rechtstradition in Deutschland steht.
Auch der frühere EKD-Ratsvorsitzende Prof. Dr. Wolfgang Huber hat in der Anhörung des Deutschen Bundestages die Abgeordneten zu einem maßvollen gesetzgeberischen Eingreifen aufgefordert und den Gesetzentwurf Brand/Griese explizit unterstützt: „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf ist dadurch entstanden, dass sich Anbieter in Deutschland etablieren, die geschäftsmäßig für Suizidassistenz werben und damit den Suizid fördern. Das hat Auswirkungen, die mit den Erkenntnissen der Suizidforschung unvereinbar sind. Der Suizidwunsch wird nicht mehr als Appell an mitmenschliche Hilfe zum Leben, sondern als Bitte um Hilfe beim Sterben verstanden.
Ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz ist noch aus einem anderen Grund notwendig. Denn durch sie wächst der Druck, zur Selbsttötung bereit zu sein, wenn die Belastung von Angehörigen durch eine schwere Erkrankung zu groß wird.
Die Tür, die im Namen der Selbstbestimmung des Patienten geöffnet wird, führt zu offener oder versteckter Fremdbestimmung. Ein strafrechtlich sanktioniertes Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz ist deshalb nicht ein Eingriff in die Selbstbestimmung des Patienten, sondern ein angemessener Schutz vor falschen Anreizen und bedrohlichem Druck.“