Bundestag ebnet Weg für Digitalpakt

Ronja Kemmer: Grundgesetzänderung macht Weg für Digitalpakt Schule frei – bis 2023 650 Millionen Euro für Baden Württemberg

Der Bundestag hat dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zur Grundgesetzänderung zugestimmt. Dazu die Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Digitalpakt Schule, Ronja Kemmer:

„Es hat lange gedauert, aber die jetzt gefundene Lösung stellt in meinen Augen einen vertretbaren Kompromiss dar, mit dem der Weg für den Digitalpakt Schule frei gemacht wird. Sobald der Bundesrat abschließend zustimmt, kann das erste Geld der insgesamt 5 Milliarden Euro schon bald fließen. Nach Baden Württemberg sollen auf der Grundlage des Königsteiner Schlüssels bis 2023 insgesamt 650 Millionen Euro fließen. Es muss jetzt schnell losgehen, denn die Schulen warten schon lange auf das Geld, das dringend gebraucht wird.“

Kemmer weiter: „Für uns als CDU/CSU war es wichtig, dass es nur eine Verfassungsänderung geben kann, in der klargestellt wird, dass ausschließlich Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur und unmittelbar mit diesen verbundene befristete Ausgaben gefördert werden und keine allgemeine Finanzierung von Personalkosten. Konkret heißt das zum Beispiel, dass die Mittel des Digitalpakts neben Investitionen in die W-LAN-Ausstattung eines Schulgebäudes oder digitale Präsentationstechnik auch in begrenztem Umfang für Systemadministratoren verwendet werden können, um die neue digitale Infrastruktur an den Schulen nutzbar zu machen- nicht aber für die Finanzierung des Lehrpersonals.

Von Bundes-Seite war es für uns mit Blick auf die Erfahrungen in der Vergangenheit wichtig, dass ausgeschlossen wird, dass die Länder in dem Förderbereich ihre eigenen Mittel kürzen und diese durch Bundesmittel ersetzen können. Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss ist das gewährleistet. Zum ersten Mal überhaupt haben wir dazu in der Verfassung eine ausdrückliche Formulierung zur Zusätzlichkeit bei Finanzhilfen des Bundes aufgenommen. Als CDU/CSU wollten wir von Anfang an die Länder mit einem Anschub für die Digitalisierung der Schulen in Deutschland unterstützen, ohne aber die Architektur des Grundgesetzes zu verschieben. Das ist jetzt gelungen. Auch nach der Verfassungsänderung bleibt es dabei, dass die hauptsächliche Verantwortung beim Thema Bildung bei den Ländern liegt.“


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