„Die Silvesterereignisse in Köln und anderen Städten haben in den Medien und in der Gesellschaft große Empörung ausgelöst. Den Worten müssen nun Taten folgen. Die Frauen Union der CDU fordert daher eine Reform des Sexualstrafrechts und einen eigenen Straftatbestand, der sexuelle Tätlichkeiten wie Grapschen unter Strafe stellt. Diese Forderung unterstütze ich aus vollem Herzen“, erklärt Ronja Schmitt MdB, Beisitzerin im Bundesvorstand der Frauen Union Deutschlands anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März 2016.
Die zahlreichen Übergriffe auf Frauen haben Lücken im Strafrecht offengelegt. Für viele überraschend war, dass tätliche Übergriffe wie Grapschen derzeit nicht strafbar sind. Schmitt: „Es ist Aufgabe des Staates, die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit von Frauen ausreichend zu schützen. Ein eigener Straftatbestand „sexuelle Belästigungen“ ist daher längst überfällig. Darunter müssen auch das Begrabschen von Brüsten, der Griff an den Po und in den Schritt fallen.“
Auch in Bezug auf den Vergewaltigungsparagraphen müsse gehandelt werden: „Es müssen alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Zurzeit bestehen beim geltenden § 177 StGB unakzeptable Schutzlücken. Der vorgelegte Entwurf des Bundesjustizministers reicht noch nicht aus. Hier brauchen wir Nachbesserungen“, so Schmitt abschließend.