Novemberhilfe auch für Konditorei-Cafés

Die angeschlossenen Cafébetriebe von Bäckereien und Konditoreien sind wie Restaurants und Betriebe der Systemgastronomie von temporären Schließungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie betroffen. Nun gibt es Klarheit, dass sie auch bei der sogenannten Novemberhilfe antragberechtigt sind. „Wir haben uns für diese Regelung eingesetzt, denn wir wissen, dass viele unserer regionalen Bäckereien und Konditoreien große Umsatzeinbußen haben“, so die regionale Bundestagsabgeordnete Ronja Kemmer und der Landtagsabgeordnete Manuel Hagel.

Konkret bedeutet das für die Betriebe, dass der Bund für den Monat November 75 Prozent der Umsätze im Cafébetrieb im Vergleichszeitraum 2019 erstattet. Für Außerhausverkäufe, die im November weiterlaufen, werden Umsätze nicht erstattet. Die Antragstellung soll ab der letzten November-Woche 2020 möglich sein. „Wir dürfen unsere heimischen Konditoren und  Bäcker in der Krise nicht allein lassen. Deshalb ist es nur richtig und gerecht, dass der Bund durch die Novemberhilfen Konditorei-Cafés gleichermaßen wie Restaurants hilft“, so die Bundestagsabgeordnete der Region, Ronja Kemmer.

„Unsere Bäcker und Konditoren stecken mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr viel Herzblut in ihre Betriebe. Kleine Cafés laden ganz häufig zum Innehalten und zum Verweilen ein. Sie sind ein Ort der Gemütlichkeit und nicht selten ein echtes Kleinod unserer Region. Es ist sehr richtig, dass es uns gelungen ist nun auch Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb in die Novemberhilfe einzuschließen. Wir können diesen Betrieben so besser durch die Krise helfen,“ so Manuel Hagel zum Abschluss.

Hintergrund:

Die Außerordentliche Wirtschaftshilfe November unterstützt Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von dem am 29. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder betroffen sind. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.


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