Bundestag verabschiedet Regionalisierungsgesetz und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – 617,4 Millionen Euro mehr fürs Ländle

Der Deutsche Bundestag hat heute zwei bedeutende Gesetze beschlossen: mit dem Regionalisierungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fließen bis zum Jahr 2030 insgesamt gut zehn Milliarden Euro vom Bund an die Länder zum Aus- und Neubau des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV).

Die Bundestagsabgeordnete Ronja Kemmer betont: „Für den ÖPNV und die Bundesländer ist das wie ein Hauptgewinn. Für Baden-Württemberg stehen damit allein über 617,4 Millionen Euro an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln zur Verfügung, mit denen weitere Zugfahrten bestellt und somit Fahrpläne deutlich ausgeweitet werden können.“ Zudem sei es in intensiven Verhandlungen gelungen, von Verkehrsexperten geforderte Änderungen in das Gesetz mit aufzunehmen: „Ursprünglich war nicht vorgesehen, Schienenprojekte zu fördern, die auf einer Straße geführt werden. Ein eigener Bahnkörper ist aber künftig nur noch auf der Hälfte der Gesamtstrecke erforderlich. Das war bislang für manche Innenstadtstrecken ein K.O.-Kriterium. Diese Förderhürde kann zudem auch durch intelligente Leittechnik überwunden werden. Das ist ein großer Erfolg für viele Kommunen, in deren Innenstädten für einen eigenen Bahnkörper schlicht der Platz fehlt“, so Kemmer weiter. „Mit den heute beschlossenen Gesetzen, aber auch mit den vielen weiteren Finanzierungen und Gesetzen schaffen wir ein solides Fundament für deutliche Verbesserungen und mehr Attraktivität der klimafreundlichen Verkehrsträger. Ab sofort ist es auch möglich, bestehende Infrastruktur für einen modernen ÖPNV unter Wegfall des langwierigen Verfahrens der Standardisierten Bewertung aufzurüsten. Wir verschlanken also die Wege und bauen Bürokratieschritte ab. Investitionen in den ÖPNV sind schließlich der effektivste Beitrag zum Klimaschutz. Nachdem der Bund seine Hausaufgaben gemacht hat und diese großen Geldsummen bereitstellt, sind nun insbesondere die Verkehrsminister der Länder aufgefordert, jetzt rasch in die weitere Planung einzusteigen. Nur so können wir zahlreiche Vorhaben schnell umsetzen, die dazu dienen, die Verkehrsprobleme in den Städten und im ländlichen Raum zu lösen. Es braucht mehr Kapazitäten, bessere Takte und punktgenaue Angebote, um in den kommenden Jahren höhere Fahrgastzuwächse zu erzielen“, so Kemmer abschließend.

Zum weiteren Hintergrund:
Die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs- und Regionalisierungsgesetz gehen zurück auf die im Rahmen der Föderalismusreform geleisteten Ausgleichszahlungen des
Bundes an die Länder für den in deren Verantwortung liegendenÖPNV. Nach dem zunächst vereinbarten Auslaufen der Zahlungen Ende 2019 wurde bereits 2018 durch eine Grundgesetzänderung der Grundstein für eine weitere Förderung von Bauprojekten im ÖPNV gelegt. Die nun beschlossenen Gesetze legen die Höhe der Fördermittel sowie die Förderkriterien fest.


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