Kategorie: Aktuelles

  • American Way of Life im Ländle – Gasteltern für Jugendliche aus den USA gesucht

    „Eine Reise wird besser in Freunden als in Meilen gemessen.“

    Unter diesem Motto wagen jedes Jahr 350 junge US-Amerikaner im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms das Abenteuer Schüleraustausch. Das Stipendienprogramm des Deutschen Bundestages und des US-Kongress ermöglicht Ihnen, ein Schuljahr in Deutschland zu verbringen und Land und Leute besser kennen zu lernen. Dabei werden sie von ihren deutschen Patenabgeordneten unterstützt. Die Bundestagsabgeordnete für Ulm und den Alb-Donau-Kreis Ronja Kemmer lädt Familien aus der Region dazu ein, Jugendlichen den Aufenthalt in der Region zu ermöglichen.


    Im September starten die nächsten Stipendiaten in ihren Schüleraustausch. Die Jugendlichen leben in Gastfamilien und besuchen weiterführende Schulen. Einige der 15- bis 18-jährigen Schüler suchen derzeit noch nach Familien, die sie in ihrem Zuhause willkommen heißen möchten. Paare, Familien mit Kindern, Alleinerziehende oder auch Rentner sind gleichermaßen als Gastgeber willkommen. Wichtig sind vor allem Zeit und Neugier, das Gastkind kennenzulernen und in die Familie zu integrieren.

    „Das Parlamentarische Patenschafts-Programm fördert seit 40 Jahren Völkerverständigung und kulturellen Austausch. Gerade in Zeiten, in denen Frieden und Freiheit bedroht sind, wie wir es leider gerade tagtäglich erleben müssen, ist die Freundschaft zwischen demokratischen Staaten wichtiger denn je“, so Ronja Kemmer.
    Familien, die einen Schüler bei sich aufnehmen wollen, können sich an den gemeinnützigen Verein Partnership International e.V. wenden, per E-Mail an office@partnership.de oder telefonisch unter (0221) 913 97 33. Der Verein betreut ab Sommer insgesamt 50 Stipendiaten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms aus den amerikanischen Bundesstaaten Kansas, Texas, Minnesota, Utah, Colorado, Arizona, Wyoming und Oklahoma.


    Hintergrund:
    Seit 1983 besteht das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) als Stipendienprogramm des Deutschen Bundestages und des US-Kongress. Jedes Jahr werden 360 deutsche und 350 amerikanische Schüler als Stipendiaten ausgewählt. Die Jugendlichen leben als junge Botschafter ihrer Heimat für zehn Monate im jeweils anderen Land. Für den Aufenthalt erhalten sie ein Vollstipendium.

  • Ronja Kemmer wird Beiratsmitglied der Stiftung Datenschutz

    Die Ulmer Bundestagsabgeordnete Ronja Kemmer wurde von der CDU/CSU-Fraktion als neues Mitglied für den Beirat der Stiftung Datenschutz benannt. Ronja Kemmer dazu: „Als Digitalpolitikerin arbeite ich seit Jahren intensiv zu verschiedenen Daten-Themen und freue mich, diese Perspektive jetzt in die Arbeit der Stiftung Datenschutz einbringen zu können. Der Umgang mit Daten wird für die Art, wie wir in Zukunft als Gesellschaft leben wollen und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, immer mehr zu einer der absolut zentralen Fragen. Erfolgreiche Digitalisierung bedeutet große Chancen für Wohlstand, bessere Gesundheitsversorgung, mehr Bildungsgerechtigkeit, effizienteren Klimaschutz. Gelingen kann das aber nur, wenn wir in Deutschland den richtigen Umgang mit Daten finden. Daten angemessen zu schützen und gleichzeitig die Chancen voll zu nutzen, die uns mit Daten zur Verfügung stehen, das müssen wir noch dringend besser hinbekommen“ so Kemmer. „Leider hängt die Diskussion hier oft noch in alten Denkmustern fest. Hier braucht es neue Ansätze und frische Ideen. Dafür will ich mich als Beiratsmitglied einsetzen.“

    Hintergrund: Die Stiftung Datenschutz wurde 2013 von der Bundesregierung gegründet,  Stifterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Aufgabe der unabhängigen Einrichtung ist die Förderung des Datenschutzes. Hierzu bietet sie eine Plattform zur Diskussion zu Fragen der Datenpolitik. Die Bundestiftung versteht sich als Schnittstelle zwischen Politik, Aufsichtsbehörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Der ehrenamtliche Beirat berät Vorstand und Verwaltungsrat in grundsätzlichen Fragen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks.

  • Erfolgreiche Förderprogramme: Mehr als 40 Millionen Euro für Sanierungen, Energieeffizienz, E-Mobilität und Unternehmensberatungen

    Mehr als 40 Millionen Euro an Fördermitteln sind im vergangenen Jahr aus Mitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in den Wahlkreis Ulm/Alb-Donau geflossen. Das gibt die direkt gewählte Abgeordnete Ronja Kemmer bekannt. Der größte Anteil fällt dabei auf die Bundesförderung für effiziente Gebäudesanierung (BEG): Im Wahlkreisgebiet Ulm wurden 2021 34,7 Millionen Euro ausbezahlt.

    Energieberatungen unterstützen dabei, die Effizienzpotentiale von Gebäuden optimal zu nutzen – dafür wurden 2021 rund 1,3 Millionen Euro aus Programmen der Vorgängerregierung zur Verfügung gestellt. Mit insgesamt 2,9 Millionen Euro wurden verschiedene Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wirtschaft gefördert.

    Das BAFA unterstützt mit dem Umweltbonus zudem den Erwerb von klimafreundlichen Fahrzeugen. Allein in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis wurden 2021 1087 Elektro- und Hybridfahrzeuge mit rund 5,4 Millionen Euro gefördert.

    Kleinere und mittlere Unternehmen, die im Zuge von Corona-Pandemie, Globalisierung, Digitalisierung und Klimaschutz, vor besonderen Herausforderungen stehen, berät das BAFA umfassend. Im Jahr 2021 wurden 57 Anträge für Unternehmensberatungen (Förderung von unternehmerischen Know-how) in Höhe von rund 87.000 Euro positiv beschieden.

    „Das sind hervorragende Nachrichten für unsere Region“, freut sich Ronja Kemmer. Bei vielen Programmen habe das BAFA bundesweit Rekordsummen auszahlen können. „ Das zeigt einerseits, wie gut die Förderprogramme auf den Bedarf zugeschnitten waren, und andererseits, wie engagiert Bürger und Unternehmen gleichermaßen bei Innovationen und Klimaschutz sind“, so Kemmer. Mit Blick auf die aktuelle Bundesregierung betont die Abgeordnete: „ Ich hoffe sehr, dass die Ampel den von uns eingeschlagenen Weg weitergeht. Die Menschen und Unternehmen im Land brauchen weiterhin Unterstützung, denn viele können die finanziellen Herausforderungen beim Klimaschutz nicht alleine stemmen.“ Allerdings lasse das Hin und Her bei der KfW-Förderung für energieeffizienten Neubau, das seit Januar nicht gelöst sei, wenig Raum für Hoffnung. Bis heute wüssten die Bauherren, die nach dem damaligen Stichtag ihre Anträge einreichen wollten, nicht, wie es weitergehe: „Ankündigungen allein helfen nicht weiter – viele können nicht bis zur Verabschiedung des Bundeshaushalts im Juni zu warten. Was unsere Häuslebauer brauchen, ist sofortige Planungssicherheit.“

  • Ronja Kemmer zur stellvertretenden Vorsitzenden der deutsch-italienischen Parlamentariergruppe ernannt

    Die Bundestagsabgeordnete Ronja Kemmer wurde von der CDU/CSU-Fraktion für die 19. Wahlperiode erneut zur stellvertretenden Vorsitzenden der Deutsch-Italienischen Parlamentarier-gruppe benannt. Dieses Amt übte die Ulmer Abgeordnete bereits in der vergangenen Wahlperiode aus. Ronja Kemmer dazu: „Die erneute Benennung als stellvertretende Vorsitzende ist ein starker Vertrauensbeweis meiner Fraktion und gibt mir die Möglichkeit, meine Arbeit zur weiteren Vertiefung der Beziehungen zu Italien fortzuführen. Dies liegt mir sehr am Herzen. Denn mit Italien verbinden uns nicht nur die gemeinsamen Herausforderungen in EU und NATO sowie unsere sehr engen wirtschaftlichen Verflechtungen. Sondern auch kulturell haben wir mit über 800.000 in Deutschland lebenden italienischen Staatsangehörigen und dem dichten Netz an deutschen Institutionen und Vereinigungen in Italien wichtige gemeinsame Themen. Trotz unserer sehr guten Beziehungen ist man natürlich nicht bei allen Sachfragen immer automatisch einer Meinung. Darum sind gerade in diesen von Krisen geprägten Zeiten mit Corona und dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine die regelmäßigen Begegnungen und intensiven Gespräche mit unseren italienischen Freunden umso wichtiger.“

    Hintergrund: Parlamentariergruppen sind fraktionsübergreifende Zusammen-schlüsse von Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die jeweils für eine Wahlperiode zusammengesetzt werden. Die Parlamentariergruppen dienen dem Austausch mit Abgeordneten von Parlamenten anderer Staaten, mit dem Ziel, die Beziehungen zu diesen Ländern zu stärken. Es werden Probleme und Themen erörtert, die in beiderseitigem Interesse sind.

  • Ronja Kemmer zur Obfrau im Digitalausschuss gewählt

    Die Bundestagsabgeordnete von Ulm und dem Alb-Donau-Kreis, Ronja Kemmer, wurde von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Obfrau im Ausschuss für Digitales gewählt. „Ich freue mich sehr über diesen Vertrauensbeweis meiner Fraktionskolleginnen und –kollegen“, so Ronja Kemmer. „Digitalisierung ist für mich als junge Abgeordnete eines der wichtigsten Zukunftsthemen. Nach vier Jahren als Mitglied des Ausschusses Digitale Agenda, meiner Aufgabe als Obfrau in der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz und als KI-Beauftragte meiner Fraktion, möchte ich jetzt diese Erfahrungen als Obfrau im neuen Ausschuss für Digitales einbringen. Als CDU/CSU-Fraktion werden wir die digitalpolitischen Vorhaben der Ampel-Regierung konstruktiv begleiten, wo notwendig aber den Finger in die Wunde legen und überzeugende Alternativen aufzeigen.“
    Je Fraktion gibt es in jedem Ausschuss einen Obmann oder eine Obfrau. Diese sind Hauptansprechpartner ihrer Fraktionsführung in den Ausschüssen und bestimmen den Kurs ihrer Fraktion damit entscheidend mit. Die Obleute sind unter anderem zuständig für die Abstimmung mit den anderen Fraktionen über die Planung von Ausschusssitzungen, öffentlichen Anhörungen und Delegationsreisen. Weiter sind sie wichtige Mittler, wenn es darum geht, zu gemeinsamen interfraktionellen Einigungen zu kommen

  • Ulm erhält rund 1,4 Millionen aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren

    Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung hat im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ die Auswahl der für das Antragsverfahren vorgesehenen Kommunen bekanntgegeben. Als eine von 238 Kommunen aus ganz Deutschland erhält die Stadt Ulm eine Förderung in Höhe von 1.404.000 Euro. „Nicht nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie, sondern auch der Strukturwandel im Einzelhandel fordern unsere Innenstädte heraus. Es braucht innovative Konzepte und Handlungsstrategien, damit unsere Innenstädte auch weiterhin attraktive Einkaufs- und Begegnungsorte bleiben. Es freut mich, dass sich Ulm mit seinem guten Konzept in Berlin durchsetzen konnte“, so die regionale Bundestagsabgeordnete Ronja Kemmer.

    Über das noch vor der Bundestagswahl aufgelegte Bundesprogramm sollen Kommunen bei der Entwicklung ihrer Innenstädte und Ortskerne gefördert werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte im Sommer die vorgesehenen Mittel für das Bundesprogramm von ursprünglich 25 Millionen Euro um das Zehnfache auf 250 Millionen Euro erhöht. Durch die Aufstockung wurde eine breite Förderung für Städte und Gemeinden aller Größenklassen ermöglicht. Davon profitiert jetzt auch die Stadt  Ulm mit dem Stadtdialog „Vom Dialog zur Realisierung“.

    Im Rahmen der Projektförderung soll für die Innenstadt von Ulm  ein bereits erarbeitetes Maßnahmenpaket zur Innenstadtstärkung weiter  konkretisiert und teilweise in die Umsetzung gebracht  werden. Dies beinhaltet u.a. die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für neue Frequenzbringer für Nebenlagen, die Einrichtung eines Leerstandsmanagements mit Anmietung für Pop-Ups sowie eines Verfügungsfonds.

    Hintergrund:

    Das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sieht vor allem die Förderung konzeptioneller Maßnahmen vor, mit denen die Weichen für eine nachhaltige Innenstadt-, Zentren und Ortskernentwicklung gestellt werden und mit denen die aktuellen Problemlagen – vor allem durch die Auswirkungen der Corona Pandemie – nicht nur baulich-adhoc, sondern mit langfristiger Perspektive angegangenen werden. Um jedoch schnell mit kreativen Ideen und neuen Partnern auch akute Leerstände zu beheben, werden anteilig auch baulich-investive Maßnahmen unterstützt. Die zentralen Stadtbereiche sollen damit als lebendige und attraktive Orte für Handel, Gewerbe, Bildung, Kultur, Wohnen und Freizeit weiterentwickelt werden. Bis spätestens 2025 müssen die Maßnahmen umgesetzt sein.

  • Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur schreitet stetig voran – Zwei Projekte aus dem Alb-Donau-Kreis für Förderung durch Bundesmittel zugelassen.

    „Wir freuen uns sehr, dass die attraktiven Fördersätze von Bund und Land steten Schwung in den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur bringen und ich finden es klasse, dass gleich zwei Projekte aus unserer Heimat zum Zuge kommen und Förderung erhalten“, so Manuel Hagel, der Landtagsabgeordnete des Alb-Donau-Kreises, und Ronja Kemmer, die Bundestagsabgeordnete für Ulm und den Alb-Donau-Kreis. „Immer mehr Menschen nutzen im beruflichen Alltag oder in ihrer Freizeit das Rad – durch die attraktiven Förderprogramme tragen wir dem gewünschten Ausbau der Infrastruktur für Radfahrerinnen und Radfahrer Rechnung“, so beide weiter.

    Seit Anfang des Jahres können Kommunen über das Land Radverkehrsmaßnahmen beim neuen Bundesprogramm „Stadt und Land“ zur Finanzierung von Radverkehrsinfrastruktur anmelden. Insgesamt hat der Bund rund 657 Millionen Euro bis 2023 zur Verfügung gestellt. Auf Baden-Württemberg entfällt ein Anteil in Höhe von rund 70 Millionen Euro. Als erstes Land bundesweit hat Baden-Württemberg das Geld bereits vollständig auf konkrete Projekte verteilt. Eine kurzfristige Finanzspritze des Bundes für das Jahr 2022 täusche aber nicht darüber hinweg: Der Bund müsse nach Auffassung des Landes das Programm nachbessern, so Hagel.

    Die bereits im Programm aufgenommenen Kommunen haben Zeitdruck bei der Realisierung. Die Gelder müssen bis Ende 2023 verbaut sein. Es gibt bereits eine Vielzahl interessierter Kommunen, die durch ihre Schnelligkeit durch besonders günstige Fördersätze von Land und Bund belohnt werden. Zahlreiche weitere interessierte Kommunen können wegen der voll ausgeschöpften Gelder mit ihren Projekten derzeit leider nicht auf das Bundesprogramm zugreifen. Für sie steht die Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung, in vielen Fällen beträgt sie 75 Prozent. Aber nur in der Kombination von Bundes- und Landesprogramm können die besonders hohen Förderquoten von bis zu 90 Prozent gewährt werden.

    „Ich finde es klasse, dass die Nachfrage aus den Kommunen nach gut ausgebauten Radwegen so hoch ist und stetig ansteigt – das verdient auch in Zukunft die Unterstützung der Bundesregierung“, teilt Hagel mit. „Klar ist: Wenn es mehr, bessere und sichere Radwege gibt, dann steigt auch die Lust, auf das Fahrrad zu steigen. Eine gute Radinfrastruktur steigert außerdem die Verkehrssicherheit – und davon profitieren alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer“, so Hagel weiter.

    „Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0 haben wir in diesem Jahr einen ehrgeizigen Plan für ein Fahrradland Deutschland 2030 – mit mehr, besseren und vor allem sicheren Radverkehr – vorgelegt. Es liegt nun an der zukünftigen Bundesregierung diese Vision umzusetzen und finanziell abzusichern“, sagt Ronja Kemmer.
    Im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 hat der Bund weitere rund 300 Millionen Euro für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ beschlossen. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel in der Verwaltungsvereinbarung erhält Baden-Württemberg ca. 32 Millionen Euro für das Jahr 2022.

    Aus dem Alb-Donau-Kreis sind zwei Projekte zur Förderung durch Bundesmittel zugelassen. Das erste Projekt ist ein straßenbegleitender Radweg mit einer Länge von 1,8 Kilometer. Der Alb-Donau-Kreis plant den Lückenschluss für die Radverbindung im Zuge der K 7365 zwischen Schnürpflingen-Beuren und Illerrieden herzustellen. Die Gesamtkosten betragen 2.196.000 Euro und 80% der Kosten können durch das Förderprogramm gestemmt werden. Dies sind stolze 1.756.800 Euro.
    Das zweite Projekt ist ein eigenständiger Radweg, den der Alb-Donau-Kreis im Zuge der Realisierung der K 7412 / 7422 bei Erbach-Ringingen baut. Der Radweg hat eine Strecke von 4,85 Kilometern und die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.020.000 Euro. Auch hier werden 80% der Kosten durch Fördermittel gedeckt werden können, dies sind hier 816.000 Euro.

  • Grenzenlos 5G – Bund fördert Projekt des Schwabenbundes mit rund 2,9 Millionen Euro

    Nachdem im vergangenen Jahr das Projekt „Rettungsbürger/in und Smarter Rettungseinsatz“ rund 4 Millionen Euro vom Bund erhielt, kann sich eine weitere Initiative aus der Region über eine 5G-Umsetzungsförderung freuen: Das Konzept „Grenzenlos5G_BYBW“ eines Konsortiums um den  Schwabenbund e.V. wird mit 2 859 411 Euro vom Bund gefördert.

    Das Projekt wurde zusammen mit 67 weiteren bereits 2019 im Rahmen einer „Innovationsförderung“ ausgezeichnet. Im Dezember 2020 haben zehn Projekte eine Umsetzungsförderung und damit den Startschuss für Ihre Projekte erhalten. Dank der Mittel des Konjunkturpakets zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erhielten nun  14 weitere 5G-Projekte Zuwendungsurkunden  und können somit  ihre entwickelten Konzepte realisieren. Insgesamt stehen für die Projekte 36,6 Millionen Euro zur Verfügung.

    Zielsetzung von Grenzenlos5G@BYBW ist die Steuerung einer regionalen Lieferkette im Bereich Logistik und Verkehr mit Hilfe von 5G. Im Bereich der Intralogistik soll der Einsatz von vernetzten Werkzeugen und Automated Guided Vehicles erprobt werden. Der Bereich Verkehr befasst sich mit dem automatischen Rangieren von Güterzügen an Umschlagpunkten.

    „Die Logistik ist eine bedeutende Branche in unserer Region. Die Initiative trägt dazu bei, den Einsatz von 5G-Technologien bei unseren Mittelständlern voranzubringen und trägt langfristig zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei“, freut sich die Bundestagsabgeordnete von Ulm und den Alb-Donau-Kreis Ronja Kemmer.

    „Mit den rund 2,9 Millionen Euro Bundesförderung machen wir unsere Wirtschaftsregion fit für die nächste Logistikgeneration. Damit bauen wir unsere starke Position in diesem Bereich weiter aus“, kommentiert der Neu-Ulmer Bundestagsabgeordnete Alexander Engelhard.

    Hintergrund:

    Mit dem 5G-Innovationsprogramm fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Einführung moderner 5G-Mobilfunkanwendungen in Deutschland. Auf diese Weise sollen potenzielle Nachfrager und Anbieter von innovativen 5G-Mobilfunklösungen zusammengeführt und die Potenziale des 5G-Mobilfunks vor Ort sichtbar gemacht werden. Mit der Initiative soll dazu beigetragen werden, Deutschland zum Leitmarkt für 5G zu entwickeln.

  • Ampel-Parteien lassen Kommunen im Stich

    Die Bundestagsabgeordnete von Ulm und dem Alb-Donau-Kreis Ronja Kemmer (CDU) setzt sich weiterhin für eine Verlängerung der  Fristen des Beschleunigungsprogramms zum Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beraten. Statt sofort abzustimmen, wurde der Antrag in die Ausschussberatung überwiesen.

    Dazu erklärt Ronja Kemmer: „Viele unserer Familien sind dringend auf einen Ganztagesbetreuungsplatz angewiesen. Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich. Ich habe kein Verständnis dafür, dass unser Antrag nicht sofort abgestimmt wurde. Die Kommunen brauchen jetzt eine pragmatische und kurzfristige Lösung und keine langen Diskussionen über Offensichtliches.“

    Hintergrund:

    Der Bund hatte im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.

    Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.

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