Im Rahmen meiner Berichterstattung für digitale Infrastruktur im Ausschuss für Europäische Angelegenheiten standen die neuen Roaming-Regelungen innerhalb der EU auf der Agenda. Dieses Thema beschäftigt uns schon seit längerer Zeit und ich freue mich, dass die EU-Kommission nun eine sehr verbraucherfreundliche Regelung einführen will. Mobilfunkkunden sollen zukünftig ohne zeitliche Begrenzung ihre Mobiltelefone sowohl im In- wie auch im Ausland nutzen können ohne dafür die teilweise exorbitant hohen Kosten wie in der Vergangenheit tragen zu müssen.
Autor: Johannes
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„Die EZB hat kein Mandat für eine Finanz- und Währungspolitik“ Ronja Schmitt nimmt Stellung zum Besuch des EZB-Präsidenten Mario Draghi in Berlin
Am heutigen Mittwoch war EZB-Präsident Mario Draghi zu Gast im Ausschuss für Europäische Angelegenheiten, dem ich als ordentliches Mitglied angehöre. Mir ist es deshalb wichtig, in diesem Zusammenhang auf ein paar wesentliche Punkte hinzuweisen:
Die EZB hat kein Mandat für eine Finanz- und Wirtschaftspolitik in Europa. Ihre Aufgabe ist einzig und allein die Geldstabilität. Deswegen bleibt es auch die große Aufgabe der EZB, dass sie das in sie gesetzte Vertrauen in eine unabhängige und nicht ferngesteuerte Währungspolitik wieder zurückgewinnt. Sonst gefährdet sie den Zuspruch in unsere gemeinsame Währung nachhaltig und unwiderruflich.
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Wohnimmobilienkredit-Richtlinie der EU: „Gut gemeint, schlecht gemacht.“
Seit März diesen Jahres ist EU-weit die Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Generell soll diese Richtlinie Menschen vor Überschuldung schützen, aber die realen Auswirkungen sehen anders aus. Die Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Ulm, Ronja Schmitt, hat sich deswegen für eine Änderung eingesetzt, die nun auch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion übernommen wurde und in einem Positionspapier Niederschlag gefunden hat.
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Zunahme von Kinderehen in Deutschland – Ronja Schmitt MdB sieht raschen Handlungsbedarf
Zur Zunahme von Kinderehen in Deutschland erklärt die Bundestagsabgeordnete Ronja Schmitt:
„Kinderehen verletzen elementare Menschenrechte von Kindern. In einer Ehe sind beide Partner gleichberechtigt und entscheiden über die Aufteilung von Rechten und Pflichten, etwa über die Frage der Berufstätigkeit der Ehepartner, den Wohnort oder die Erziehung von Kindern. Mit diesem Rechtsverständnis ist eine Kinderehe nicht vereinbar. Auch der zur Rechtfertigung von Kinderehen angeführte vermeintliche Schutz für die Mädchen auf ihrer Flucht darf nicht den Blick dafür verstellen, dass diese Zweckehen aus purer Not und Verzweiflung, aber nicht aus freiem Willen eingegangen werden.
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Traumata und die Deutsche Traumastiftung
Deutsche Traumastiftung muss zukünftig noch größere Rolle spielen – „Es ist gut dass wir in der Wissenschaftsstadt Ulm einen solchen Schwerpunkt haben!“
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Parlamentarische Staatssekretärin Gurr-Hirsch MdL auf Einladung von Ronja Schmitt MdB zu Gast in Amstetten-Schalkstetten – Diskussion über Themen des Ländlichen Raumes
Die Bundestagsabgeordnete Ronja Schmitt konnte zu einem Vor-Ort-Besuch im Wahlkreis die Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, begrüßen.
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Bundesverkehrswegeplan: Weitere Erfolge für den Alb-Donau-Kreis
B10 OU Amstetten und B28 OU Blaubeuren hochgestuft – Schmitt MdB: „Ein großartiges Signal für die Kommunen und die betroffenen Anlieger.“
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Bundesregierung verstärkt Schutz insbesondere von jungen und älteren Verkehrsteilnehmern in der StVO – Initiative von Ronja Schmitt MdB erfolgreich
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass vor Schulen, Kitas, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern zukünftig vereinfacht Tempo 30 eingeführt werden kann. Die Bundestagsabgeordnete Ronja Schmitt hatte bereits im Mai vergangenen Jahres eine diesbezügliche Initiative angeregt.
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Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung – Ronja Schmitt MdB begrüßt Strafrechtsverschärfung
Die Bundestagsabgeordnete Ronja Schmitt begrüßt die heute im Bundestag beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts: „Mit dem von der Koalition eingebrachten Änderungen setzen wir das Prinzip „Nein heißt Nein“ im deutschen Strafrecht um. Fortan ist die „rote Linie“ immer dann überschritten, wenn jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in der Union, die schon früh diese Regelung gefordert hatten. In der „Mainzer Erklärung“ der Union war dieser Grundsatz im Februar ebenfalls bereits aufgeführt.
